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Vertretungsbüro

Das Vertretungsbüro ist die einfachste Art für eine ausländische Gesellschaft, in Italien anwesend zu sein. Das Vertretungsbüro erbringt geringere Tätigkeiten, die der Unterstützung der Hauptgeschäftstätigkeit der Gesellschaft dienen, und wird nicht als ständige Einrichtung angesehen, da der Verantwortliche nicht ständig für den Unternehmer handelt, indem er für ihn Verpflichtungen gegenüber Dritten eingeht.

Das Vertretungsbüro kann somit keine Verträge mit potentiellen italienischen Kunden abschließen; diese Verträge müssen dem Mutterhaus übermittelt werden, dem es frei steht, vertragliche Verpflichtungen zu akzeptieren und zu übernehmen. Das Vertretungsbüro verfügt über keine Einkünfte aus Verkäufen, denn es kann lediglich als Kostenzentrum tätig werden, das die vom Mutterhaus zur Verfügung gestellten Ressourcen einsetzt. Da das Vertretungsbüro somit nicht mehrwertsteuer- oder anderweitig steuerpflichtig ist, benötigt es keine UID-Nr. und muss keine Rechnungsbücher führen und auch keine Steuererklärung gegenüber dem Fiskus abgeben.

Wenn die ausländische Gesellschaft jedoch häufige und konstante geschäftliche Kontakte mit Italien hat, wäre es für sie von Vorteil, wenn sie einen Steuervertreter bestellen oder direkt beim italienischen MwSt-Amt um eine UID-Nr. ansuchen würde, um die MwSt auf die mit der Geschäftstätigkeit des Vertretungsbüros verbundenen Ankäufe zurückzuerlangen.