
Vertretungsbüro
Das Vertretungsbüro ist die einfachste Art für
eine ausländische Gesellschaft, in Italien anwesend zu sein. Das Vertretungsbüro
erbringt geringere Tätigkeiten, die der Unterstützung der Hauptgeschäftstätigkeit
der Gesellschaft dienen, und wird nicht als ständige
Einrichtung angesehen, da der Verantwortliche nicht ständig für
den Unternehmer handelt, indem er für ihn Verpflichtungen gegenüber Dritten
eingeht.
Das Vertretungsbüro kann somit keine Verträge mit potentiellen italienischen
Kunden abschließen; diese Verträge müssen dem Mutterhaus übermittelt werden,
dem es frei steht, vertragliche Verpflichtungen zu akzeptieren und zu
übernehmen. Das Vertretungsbüro verfügt über keine Einkünfte aus Verkäufen,
denn es kann lediglich als Kostenzentrum tätig werden, das die vom Mutterhaus
zur Verfügung gestellten Ressourcen einsetzt. Da das Vertretungsbüro somit
nicht mehrwertsteuer- oder anderweitig steuerpflichtig ist, benötigt es
keine UID-Nr. und muss keine Rechnungsbücher führen und auch keine Steuererklärung
gegenüber dem Fiskus abgeben.
Wenn die ausländische Gesellschaft jedoch häufige und konstante geschäftliche
Kontakte mit Italien hat, wäre es für sie von Vorteil, wenn sie einen
Steuervertreter bestellen oder direkt beim italienischen
MwSt-Amt um eine UID-Nr. ansuchen würde, um die MwSt auf die
mit der Geschäftstätigkeit des Vertretungsbüros verbundenen Ankäufe zurückzuerlangen.