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Tochtergesellschaft

Die einfachste Art, eine Gesellschaft mit ständigem Sitz zu gründen, ist die Gründung einer Gesellschaft in Italien, die über einen eigenen Vermögensstatus verfügt. Zu diesem Zweck muss ein Gesellschaftsvertrag abgefasst werden, und die Gründung hat bei einem Notar zu erfolgen.

Es ist ein Mindestkapital von 10.000 Euro erforderlich, das auf ein Bankkonto in Italien zu überweisen ist. Zum Zeitpunkt der Gesellschaftsgründung müssen die Gesellschafter und zukünftigen Geschäftsführer anwesend sein. Wenn die Gesellschafter natürliche Personen sind, muss für sie die Steuernummer für ausländische Gesellschaften beantragt werden, bevor der Termin beim Notar stattfindet, und das Protokoll der Hauptversammlung oder des Verwaltungsrats mit dem Beschluss, eine Gesellschaft in Italien zu gründen, muss abgeliefert werden.

Nach dem Termin beim Notar muss beim MwSt-Amt Antrag auf die Ausstellung der UID-Nr. gestellt werden, und von diesem Datum an nimmt die Gesellschaft ihre Tätigkeit in Italien auf. Danach muss das ordnungsgemäße Gesellschaftsbuch (Aktionärsversammlung, Verwaltungsrat, Buchhaltung) abgefasst werden.