
Tochtergesellschaft
Die einfachste Art, eine Gesellschaft mit ständigem
Sitz zu gründen, ist die Gründung einer Gesellschaft in Italien, die über
einen eigenen Vermögensstatus verfügt. Zu diesem Zweck muss ein Gesellschaftsvertrag
abgefasst werden, und die Gründung hat bei einem Notar zu erfolgen.
Es ist ein Mindestkapital von 10.000 Euro erforderlich, das auf ein Bankkonto
in Italien zu überweisen ist. Zum Zeitpunkt der Gesellschaftsgründung
müssen die Gesellschafter und zukünftigen Geschäftsführer anwesend sein.
Wenn die Gesellschafter natürliche Personen sind, muss für sie die Steuernummer
für ausländische Gesellschaften beantragt werden, bevor der Termin beim
Notar stattfindet, und das Protokoll der Hauptversammlung oder des Verwaltungsrats
mit dem Beschluss, eine Gesellschaft in Italien zu gründen, muss abgeliefert
werden.
Nach dem Termin beim Notar muss beim MwSt-Amt Antrag auf die Ausstellung
der UID-Nr. gestellt werden, und von diesem Datum an nimmt die Gesellschaft
ihre Tätigkeit in Italien auf. Danach muss das ordnungsgemäße Gesellschaftsbuch
(Aktionärsversammlung, Verwaltungsrat, Buchhaltung) abgefasst werden.