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Steuervertreter

Der Steuervertreter kann eine auf italienischem Staatsgebiet ansässige natürliche oder juristische Person sein, der so wie die vertretene Gesellschaft gegenüber der Finanzverwaltung haftet. Der Steuervertreter muss allen steuerlichen Verpflichtungen nachkommen, die das italienische Gesetz in Sachen MwSt vorsieht, wie die Registrierung der Rechnungen, die Vorlage der Unterlagen, die regelmäßige Zahlung der MwSt und die Zahlung des jährlichen MwSt-Anteils. Der Steuervertreter ist eine Art Garant für den Staat für die Erfüllung der Steuerpflichten (im Namen) der ausländischen Gesellschaft, die in Italien tätig ist.

Der Steuervertreter ermöglicht es der ausländischen Gesellschaft insbesondere, die MwSt zurückzuerlangen, die auf die Einkaufsrechnungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Vertretungsbüros angewandt wurde (z.Bsp. Miete, Telefon- und Stromrechnungen usw.).

Zur Bestellung eines Steuervertreters in Italien muss ein Dokument abgefasst werden, mit dem der gesetzliche Vertreter der ausländischen Gesellschaft ein in Italien domiziliertes Subjekt zu seinem Steuervertreter im Staat Italien ernennt. Das vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Dokument muss von einem Notar in Italien oder im Ausland beglaubigt werden.