
Steuervertreter
Der Steuervertreter kann eine auf italienischem
Staatsgebiet ansässige natürliche oder juristische Person sein, der so
wie die vertretene Gesellschaft gegenüber der Finanzverwaltung haftet.
Der Steuervertreter muss allen steuerlichen Verpflichtungen nachkommen,
die das italienische Gesetz in Sachen MwSt vorsieht, wie die Registrierung
der Rechnungen, die Vorlage der Unterlagen, die regelmäßige Zahlung der
MwSt und die Zahlung des jährlichen MwSt-Anteils. Der Steuervertreter
ist eine Art Garant für den Staat für die Erfüllung der Steuerpflichten
(im Namen) der ausländischen Gesellschaft, die in Italien tätig ist.
Der Steuervertreter ermöglicht es der ausländischen Gesellschaft insbesondere,
die MwSt zurückzuerlangen, die auf die Einkaufsrechnungen im Zusammenhang
mit der Verwaltung des Vertretungsbüros angewandt wurde (z.Bsp. Miete,
Telefon- und Stromrechnungen usw.).
Zur Bestellung eines Steuervertreters in Italien muss ein Dokument abgefasst
werden, mit dem der gesetzliche Vertreter der ausländischen Gesellschaft
ein in Italien domiziliertes Subjekt zu seinem Steuervertreter im Staat
Italien ernennt. Das vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Dokument
muss von einem Notar in Italien oder im Ausland beglaubigt werden.