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Filiale (ständige Organisation)

Eine Filiale hat die gleiche rechtliche Identität wie das Mutterhaus und untersteht dem italienischen Gesetz und den italienischen Steuern IRES (= Körperschaftssteuer) und IRAP (= Regionale Produktionssteuer) auf die in Italien erzielten Gewinne. Das italienische Gesetz betrachtet eine Filiale als permanente Einrichtung mit eigenem Management und eigenen Ressourcen. Es muss ein Verantwortlicher für die Verwaltung ernannt werden. Formelles Kapital ist nicht erforderlich, die Finanzierung mittels Darlehen des Mutterhauses ist möglich. Im Allgemeinen wird eine Filiale eingerichtet – anders als bei den Tochtergesellschaften – wenn man für den ersten Tätigkeitszeitraum Verluste vorsieht.

Auf der Grundlage der Definition, die den OECD-Modellen entnommen werden kann, definiert Artikel 5 Absatz 4 eine Einrichtung als nicht permanent, wenn:
  • Eine Installation lediglich zu Zwecken der Lagerung, Ausstellung oder Ablieferung der Waren, die einem Unternehmen gehören, verwendet wird
  • Waren, die dem Unternehmen gehören, lediglich zu Zwecken der Lagerung, Ausstellung oder Ablieferung gelagert werden
Wenn jedoch eine Person, die kein unabhängiger Agent ist, die Befugnis hat, im Namen der Gesellschaft Verträge zu unterzeichnen, ist es zweckmäßig, diese Einrichtung als permanent zu betrachten.

Das Einkommen, das sich aus der Tätigkeit in Italien ergibt, muss in Italien besteuert werden, und zu diesem Zweck ist es erforderlich, ein eigenes Buchhaltungssystem für die in Italien erbrachte Tätigkeit einzurichten.

Am Ende des Steuerjahres ist die Abfassung einer Steuererklärung erforderlich, um das Einkommen der Gesellschaft mit ständigem Aufenthalt festzulegen, und diese dem italienischen Finanzamt vorzulegen. Diese Erklärung muss Folgendes enthalten:
  • Den Anteil der allgemeinen Kosten und Zinsen, der vom ausländischen Mutterhaus getragen und von der Gesellschaft in Italien gezahlt wurde (die Aufteilung dieser allgemeinen Kosten muss auf dem von der Gesellschaft in Italien fakturierten Saldo/Gesamtwert basieren, oder auf anderen Kriterien, die vernünftig und objektiv sein müssen)
  • Die tatsächlichen Kosten der Gesellschaft mit ständigem Aufenthalt in Italien
  • Wenn die Waren vermarktet werden müssen, die Kosten der nach Italien gesandten Waren, die gemäß dem normalen Warenwert bewertet werden müssen (der in Bezug auf die verbrachte Stückgröße mit den von der OECD festgelegten Kriterien festzulegen ist)
Im Hinblick auf die MwSt wird die italienische Gesellschaft als steuerpflichtig betrachtet, und daher muss das ausländische Mutterhaus an die Gesellschaft in Italien fakturieren, und diese muss unter Hinzufügung der MwSt neuerlich an ihre Endkunden fakturieren.