
Filiale (ständige Organisation)
Eine Filiale hat die gleiche rechtliche Identität
wie das Mutterhaus und untersteht dem italienischen Gesetz und den italienischen
Steuern IRES (= Körperschaftssteuer) und IRAP (= Regionale Produktionssteuer)
auf die in Italien erzielten Gewinne. Das italienische Gesetz betrachtet
eine Filiale als permanente Einrichtung mit eigenem Management und eigenen
Ressourcen. Es muss ein Verantwortlicher für die Verwaltung ernannt werden.
Formelles Kapital ist nicht erforderlich, die Finanzierung mittels Darlehen
des Mutterhauses ist möglich. Im Allgemeinen wird eine Filiale eingerichtet
– anders als bei den Tochtergesellschaften – wenn man für den ersten Tätigkeitszeitraum
Verluste vorsieht.
Auf der Grundlage der Definition, die den OECD-Modellen entnommen werden
kann, definiert Artikel 5 Absatz 4 eine Einrichtung als nicht permanent,
wenn:
- Eine Installation lediglich zu Zwecken der Lagerung, Ausstellung
oder Ablieferung der Waren, die einem Unternehmen gehören, verwendet
wird
- Waren, die dem Unternehmen gehören, lediglich zu Zwecken der Lagerung,
Ausstellung oder Ablieferung gelagert werden
Wenn jedoch eine Person, die kein unabhängiger Agent
ist, die Befugnis hat, im Namen der Gesellschaft Verträge zu unterzeichnen,
ist es zweckmäßig, diese Einrichtung als permanent zu betrachten.
Das Einkommen, das sich aus der Tätigkeit in Italien ergibt, muss in Italien
besteuert werden, und zu diesem Zweck ist es erforderlich, ein eigenes
Buchhaltungssystem für die in Italien erbrachte Tätigkeit einzurichten.
Am Ende des Steuerjahres ist die Abfassung einer Steuererklärung erforderlich,
um das Einkommen der Gesellschaft mit ständigem Aufenthalt festzulegen,
und diese dem italienischen Finanzamt vorzulegen. Diese Erklärung muss
Folgendes enthalten:
- Den Anteil der allgemeinen Kosten und Zinsen, der vom ausländischen
Mutterhaus getragen und von der Gesellschaft in Italien gezahlt
wurde (die Aufteilung dieser allgemeinen Kosten muss auf dem von
der Gesellschaft in Italien fakturierten Saldo/Gesamtwert basieren,
oder auf anderen Kriterien, die vernünftig und objektiv sein müssen)
- Die tatsächlichen Kosten der Gesellschaft mit ständigem Aufenthalt
in Italien
- Wenn die Waren vermarktet werden müssen, die Kosten der nach Italien
gesandten Waren, die gemäß dem normalen Warenwert bewertet werden
müssen (der in Bezug auf die verbrachte Stückgröße mit den von der
OECD festgelegten Kriterien festzulegen ist)
Im Hinblick auf die MwSt wird die italienische Gesellschaft
als steuerpflichtig betrachtet, und daher muss das ausländische Mutterhaus
an die Gesellschaft in Italien fakturieren, und diese muss unter Hinzufügung
der MwSt neuerlich an ihre Endkunden fakturieren.